– BRÜSSEL/BERLIN (MedCon/ms) – Die EU-Kommission hat nun einen Vorschlag für eine Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung angenommen. Als Reaktion mahnen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) dazu, den deutschen Qualitätsstandard und die Eigenverantwortlichkeit der Staaten zu wahren.
Gemäß der Richtlinie können sich Patienten im europäischen Ausland zu denselben Bedingungen behandeln lassen wie daheim. Das heißt, die Krankenkassen müssen Kosten für Auslandsbehandlungen in der Höhe erstatten, wie sie dies auch im Heimatland des Patienten tun würden. Diese Regelung entspricht einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
„Mit diesem Vorschlag soll eindeutig festgelegt werden, wie Patienten ihr Recht auf grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ausüben können, und gleichzeitig soll auch Rechtssicherheit für die Mitgliedstaaten und die Gesundheitsdienstleister geschaffen werden“, sagt Androulla Vassiliou, EU-Kommissarin für Gesundheitsschutz.
Die Sicherstellung der Versorgung obliegt weiterhin den Staaten. „Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung in der gesamten Union werden gewährleistet und die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitssystemen im Hinblick auf einen besseren Zugang zu Spezialbehandlungen gefördert“, meint die zypriotische EU-Kommissarin.
KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller mahnt, der deutsche Qualitätsstandard müsse bei einer grenzüberschreitenden Versorgung der Maßstab sein: „Der hohe Stand der Qualitätssicherung, den wir in Deutschland haben, muss für Europa verbindlich sein.“ Müller fordert „Wettbewerb um die beste, nicht um die billigste Versorgung“. Wenn das gewährleistet sei, stehe Deutschland mit der neuen Regelung gut da.
Die EU-Richtlinie soll außerdem die Grundlage für die Entwicklung von Referenznetzen legen, die auf freiwilliger Basis spezialisierte Zentren in verschiedenen Mitgliedstaaten zusammenbringen soll. Nach dem Willen der EU-Kommission sollen diese Netze den Patienten den Zugang zu hoch spezialisierten Behandlungen erleichtern.
DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum sieht diese Vorschläge kritisch: Sie seien „für die Herstellung der Wahlfreiheit von Patienten nicht relevant und greifen gleichzeitig tief in die Planungshoheit der Mitgliedsstaaten ein“. Die Gestaltungskompetenz der EU-Staaten für ihre Gesundheitssysteme dürfe aber durch die Richtlinie nicht beeinträchtigt werden.
Über das Ziel, Rechtssicherheit bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung herzustellen, dürfe man nicht hinauschießen, betont Baum. „Darauf werden wir beim offiziellen Gesetzgebungsverfahren genau achten."
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